Die Messung der Luftdichtheit von Gebäuden (Blower-Door-Prüfung/Luftdichtheitsprüfung) wird durchgeführt
Für die Durchführung der Blower-Door-Prüfung ist es zwingend erforderlich, eine luftdichte Gebäudehülle darzustellen, d. h. alle Fenster und Türen nach außen müssen verschlossen sein und sonstige Öffnungen nach außen (z. B. für Dunstabzugshaube, Lüftungsanlagen) müssen temporär abgedichtet werden.
Das Gebläse der Blower-Door-Anlage wird dann im Rahmen der Außentür oder in einem Fensterrahmen eingesetzt. Durch die Erzeugung von Unter- und Überdruck und die Durchführung einer Leckagenortung können Undichtheiten in der Gebäudehülle geortet und, falls erforderlich, beseitigt werden.
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