Fördermittel für Nicht-Wohngebäude

1. Sanierung von bestehenden Immobilien (Nicht-Wohngebäude) zum Effizienzgebäude


Sie wollen Ihr Nicht-Wohngebäude energetisch sanieren oder ein erst neu saniertes Effizienzgebäude kaufen? Dann können Sie dieses Vorhaben fördern lassen. Ob durch Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen, Sie selbst entscheiden.


Effizienzgebäude (Tilgungs-)Zuschuss
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 50 %
Effizienzgebäude 40 45 %
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 45 %
Effizienzgebäude 55 40 %
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 40 %
Effizienzgebäude 70 35 %
Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 32,5 %
Effizienzgebäude 100 27,5 %
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 30 %
Effizienzgebäude Denkmal 25 %


Sanierung Einzelmaßnahmen

Pflicht: Für die Förderung (Kredit/Zuschuss) der einzelnen Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) ist eine Einbindung eines Energie-Effizienz-ExpertInnen, z. B. unserem Büro, verpflichtend.

Wenn Sie ein Gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, werden Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ gefördert. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro.


Maßnahme Tilgungszuschuss
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen 20 %
Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern 20 %
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern 20 %
Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung einbauen, erneuern oder optimieren 20 %
Mess., Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren 20 %
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen 20 %
Kältetechnik zur Raumkühlung installieren 20 %


Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik


Maßnahme Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung
Gas-Brennwertheizung "Renewable Ready" 20 % 20 %
Gas-Hybridheizung 30 % 40 %
Solarthermie-Anlage 30 % 30 %
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien und ohne Emissionsgrenzwert 35 % 45 %
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2.5 mg/m³ 40 % 50 %
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik 35 % 45 %
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien 30 % 40 %
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien 35 % 45 %
Optimierung der Heizungsanlage 20 % -


Ihre mögliche Förderung für einzelne energetische Maßnahmen belaufen sich auf max. 15 Mio. Euro als Kredit.
Ihr Vorhaben werden zukünftig gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Gebäude mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz auch von ihrer Bonität ab.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung.
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten.

Zuschuss statt Kredit?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen direkten Zuschuss für alle einzelnen energetischen Maßnahmen nach BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen).
„Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit. Die Fach­planung und Bau­begleitung können auch hier zusammen mit der Einzel­maßnahme gefördert werden.“




2. Neubau

Wollen Sie ein Wohngebäude als Effizienzhaus neu errichten, gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten durch Kredite mit Tilgungszuschüssen oder direkte Zuschüsse.
Die Höchstgrenze der geförderten Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro.


Effizienzgebäude (Tilgungs-)Zuschuss
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 22,5 %
Effizienzgebäude 40 20 %
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 17,5 %
Effizienzgebäude 55 15 %




3. Baubegleitung


Pflicht bei der Förderung:
Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, wie unser Ingenieurbüro PBA-Weiss, aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
In Zukunft sollen auch im Rahmen der BEG akustische Fachplanungen sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ gefördert werden. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, können sowohl wir als Experten für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.

Für ein Effizienzgebäude
Für die Baubegleitung werden Kosten bis 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 % (Tilgungs-)Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Für die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus oder bei Sanierung zum Effizienzgebäude werden bei Erreichen eines Effizienzgebäudes mit Nachhaltigkeits-Klasse Kosten bis zu den gleichen Höchstgrenzen wie bei der Baubegleitung gefördert, davon erhalten Sie ebenfalls 50 %.

Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Für die Baubegleitung werden Kosten bis 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 10.000 Euro.



Kontakt


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