Sie wollen Ihr Nicht-Wohngebäude energetisch sanieren oder ein erst neu saniertes Effizienzgebäude kaufen? Dann können Sie dieses Vorhaben fördern lassen. Ob durch Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen, Sie selbst entscheiden.
Effizienzgebäude | (Tilgungs-)Zuschuss |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 50 % |
Effizienzgebäude 40 | 45 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 45 % |
Effizienzgebäude 55 | 40 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % |
Effizienzgebäude 70 | 35 % |
Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 32,5 % |
Effizienzgebäude 100 | 27,5 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 25 % |
Sanierung Einzelmaßnahmen
Pflicht: Für die Förderung (Kredit/Zuschuss) der einzelnen Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) ist eine Einbindung eines Energie-Effizienz-ExpertInnen, z. B. unserem Büro, verpflichtend.
Wenn Sie ein Gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, werden Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ gefördert. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro.
Maßnahme | Tilgungszuschuss |
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 20 % |
Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern | 20 % |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | 20 % |
Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung einbauen, erneuern oder optimieren | 20 % |
Mess., Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren | 20 % |
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen | 20 % |
Kältetechnik zur Raumkühlung installieren | 20 % |
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik
Maßnahme | Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung | Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung |
Gas-Brennwertheizung "Renewable Ready" | 20 % | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % |
Solarthermie-Anlage | 30 % | 30 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien und ohne Emissionsgrenzwert | 35 % | 45 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2.5 mg/m³ | 40 % | 50 % |
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik | 35 % | 45 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien | 30 % | 40 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien | 35 % | 45 % |
Optimierung der Heizungsanlage | 20 % | - |
Ihre mögliche Förderung für einzelne energetische Maßnahmen belaufen sich auf max. 15 Mio. Euro als Kredit.
Ihr Vorhaben werden zukünftig gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Gebäude mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz auch von ihrer Bonität ab.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung.
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten.
Zuschuss statt Kredit?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen direkten Zuschuss für alle einzelnen energetischen Maßnahmen nach BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen).
„Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit. Die Fachplanung und Baubegleitung können auch hier zusammen mit der Einzelmaßnahme gefördert werden.“
Wollen Sie ein Wohngebäude als Effizienzhaus neu errichten, gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten durch Kredite mit Tilgungszuschüssen oder direkte Zuschüsse.
Die Höchstgrenze der geförderten Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro.
Effizienzgebäude | (Tilgungs-)Zuschuss |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % |
Effizienzgebäude 40 | 20 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % |
Effizienzgebäude 55 | 15 % |
Pflicht bei der Förderung:
Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, wie unser Ingenieurbüro PBA-Weiss, aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
In Zukunft sollen auch im Rahmen der BEG akustische Fachplanungen sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ gefördert werden. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, können sowohl wir als Experten für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Für ein Effizienzgebäude
Für die Baubegleitung werden Kosten bis 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 % (Tilgungs-)Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Für die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus oder bei Sanierung zum Effizienzgebäude werden bei Erreichen eines Effizienzgebäudes mit Nachhaltigkeits-Klasse Kosten bis zu den gleichen Höchstgrenzen wie bei der Baubegleitung gefördert, davon erhalten Sie ebenfalls 50 %.
Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Für die Baubegleitung werden Kosten bis 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 10.000 Euro.