Energieausweis und EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 und Energieeinsparverordnung

Energieausweise für Wohngebäude


Der Energieausweis für Wohngebäude ist eine wichtige Erstinformation und ein effizientes Analyseinstrument. Auf Grundlage der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis kann eine weitergehende ausführliche Energieberatung aufgebaut und/oder energetische Maßnahmen direkt angeschlossen werden.

Es gibt zwei Arten von Energieausweis: Verbrauchsausweis (verbrauchsorientierter Energieausweis) und Bedarfsausweis (bedarfsorientierter Energieausweis).

Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des Energieverbrauchs (Heizung und Warmwasser) der letzten drei aufeinander folgenden Jahre erstellt. Nachteilig ist, dass sich das Nutzerverhalten stark auf das Ergebnis auswirken und dieses „verfälschen“ kann.

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf anhand der vorliegenden Gegebenheiten (vorhandene Dämmung, Fenster, Heizungsanlage etc.) genau berechnet und gibt dem Hauseigentümer somit eine genaue Übersicht über den tatsächlichen Zustand des Gebäudes.

Welche Art Energieausweis benötigt wird, hängt z. B. vom Baujahr des Gebäudes oder der Gebäudegröße ab.



Energieausweise für Nichtwohngebäude


Nach der zurzeit gültigen Energieeinsparverordnung müssen für Nichtwohngebäude bedarfsorientierte Nachweise nach DIN V 18599 erstellt werden.

Die DIN V 18599 regelt die energetische Bewertung von Gebäuden und befasst sich mit der Berechnung von Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwassererwärmung und Beleuchtung von Gebäuden.

Anhand der Berechnungen können Gebäude im Hinblick auf ihren Nutzbedarf, Endbedarf und Primärenergiebedarf beurteilt werden.

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude muss in allen öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nettogrundfläche gut sichtbar ausgehängt werden.



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